Kunstkeramik- und Töpfermärkte · Lichthäuser · Keramik · Kunsthandwerk

Creation R.  Reinhold Otto   ·    Im Wich 1  ·  36251 Ludwigsau - Gerterode

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Marktordung / Teilnahmebedingungen 2012

Stand 29.11.2011

Teilnahmevorraussetzung: Teilnehmen können Töpfer, Keramiker, Künstler und Handwerker mit angemeldeten Gewerbe oder Anerkennung als Künstler, wenn sie ihre Tätigkeit hauptberuflich ausüben. Händler sind vom Markt ausgeschlossen. Der Teilnehmer darf nur vollständig selbst hergestellte bzw. ausschließlich für ihn hergestellte keramische Artikel ausstellen und zum Verkauf anbieten. Handelswaren jeglicher Art sind nicht zugelassen. Nichtkeramische Artikel dürfen nur dann in geringen Umfang mit angeboten werden, wenn sie bestimmten Keramikarbeiten zuzuordnen sind und diese zweckmäßig ergänzen.

Zusage/Absage durch den Veranstalter: Alle Bewerber/Anmelder werden schriftlich über Teilnahme/Nichtteilnahme informiert. Die Nichtteilnehmer werden in eine Warteliste eingetragen. Gehen mehr Bewerbungen ein, als Plätze zu vergeben sind, wird vom Veranstalter eine Auswahl getroffen. Die ausgewählten Bewerber erhalten eine schriftliche Teilnahmezusage. Mit dem Erhalt der Teilnahmezusage tritt der Teilnahmevertrag in Kraft. Er ist bindend und verpflichtet zur fristgerechten Zahlung des Standgeldes nach Zugang der Standgeldrechnung sowie zur Teilnahme zu den in dieser Marktordnung geregelten Bedingungen.

Rücktritt: Ein Rücktritt vom Teilnahmevertrag muss schriftlich erfolgen. Mündlich erklärte Rücktritte gelten als nicht erfolgt. Bei Rücktritt von mehr als 8 Wochen vor der Veranstaltung wird bereits gezahltes Standgeld voll erstattet. Bei Rücktritt innerhalb der letzten 8 Wochen vor der Veranstaltung wird bereits gezahltes Standgeld nur dann und auch nur zu 70% erstattet, wenn ein Einsatzteilnehmer gefunden wird.

Die Marktordnung ist bindend. Bei Nichteinhaltung kann die Zulassung entzogen werden, die auch einen Platzverweis beinhalten kann. Eine Standgeld- und Kostenerstattung findet bei Zulassungsentzug nicht statt. Für den Zulassungsentzug genügt die mündliche Erklärung durch den Veranstalter nebst einem Zeugen.

Marktstand: Ein Marktstand ist vom Teilnehmer zu stellen. Die maximale Standlänge beträgt 6 m, die Tiefe max. 3 m. Berechnet wird die tatsächliche Länge der vorderen Verkaufsfront. Der Stand ist sturm- und unfallsicher aufzubauen sowie attraktiv zu gestalten. Verkaufswagen, Werbeschilder sowie Beschallung mit Musik oder in propagandistischer Weise sind nicht zugelassen. Bei Gebrauch von offenem Feuer ist ein geeigneter Feuerlöscher bereitzuhalten. Ein gut lesbares Standschild mit vollständigem Namen und Adresse von mindestens 20 x 30 cm Größe ist gut sichtbar anzubringen. Es besteht Preisauszeichnungspflicht für alle Artikel.

Name, Adresse, E-Mail-Adresse und Websites des Teilnehmers / Internetseite des Veranstalters: Der Veranstalter veröffentlicht Name, Anschrift, Websiteadresse und E-Mail-Adresse des Teilnehmers auf seiner Website. Die Websiteadressen der Teilnehmer erhalten dabei auch eine Verlinkung. Bei Anmeldung zu den Veranstaltungen kann der Bewerber/Teilnehmer auf dem Anmeldebogen Einschränkungen zu vorstehendem machen oder die Veröffentlichung der Daten ganz ablehnen. Von der Ablehnung der Veröffentlichung der Daten ausgenommen ist der Name des Teilnehmers; dieser wird in der Teilnehmerliste auf der Website des Veranstalters in jedem Falle eingetragen.

Auf- und Abbau der Stände / Öffnungszeiten: Die Stände können in der Regel am ersten Veranstaltungstag ab ca. 7.00 Uhr nach Zuweisung aufgebaut werden, bei einigen Märkten auch schon am Vorabend vor dem ersten Veranstaltungstag (die genauen Aufbauzeiten werden vorher bekannt gegeben). Die Fahrzeuge der Teilnehmer dürfen nicht auf dem Veranstaltungsgelände geparkt werden. Die Stände sind in der Marktzeit ständig geöffnet und besetzt zu halten. Die Arbeitsschutzgesetze, die Bestimmungen des Jugendschutzes und des Mutterschutzes sowie alle weiteren anwendbaren gesetzlichen Regelungen sind einzuhalten.

Stromanschluss: Ein Stromanschluss wird auf Wunsch zur Verfügung gestellt. Die Kosten (incl. normaler Verbrauch) sind im Standgeld enthalten. Die vom Teilnehmer benötigten elektrischen Anlagen sind von diesem mitzubringen und dürfen nur in technisch einwandfreiem Zustand angeschlossen werden. Höherer Strombedarf (z. B. Kraftstrombedarf) ist extra anzumelden und wird gesondert berechnet.

Abfälle / Reinigung: Die Standplätze und deren Umfeld (bis ca. 3m vom Stand entfernt) sind sauber zu halten und vollständig gereinigt zu verlassen. Alle Abfälle sind mitzunehmen. Zu den Abfällen sind auch diejenigen zu zählen, die nicht vom Teilnehmer stammen oder durch ihn angefallen sind und sich im vorgenannten Bereich befinden. Bei notwendiger Nachreinigung des Standplatzes trägt der betreffende Teilnehmer dafür anfallende Kosten.

Nachtwache: Auf den meisten Veranstaltungen wird wischen den Veranstaltungstagen u. U. auch schon in der Nacht vor dem Markt der Markt im Regelfalle bewacht. Die Stände sind dennoch gut abzudecken oder zu verschließen. Die Nachtwache ist eine reine Präventivmaßnahme. Sie haftet daher nur für von ihr selbst verursachte Schäden.

Versicherung und Haftung des Teilnehmers: Der Teilnehmer haftet für alle von ihm verursachte Schäden an Sachen und Personen. Er hat eine für Marktteilnahme geeignete Haftpflichtversicherung abzuschließen. Ein Versicherungsschutz ist Pflicht und Voraussetzung um an der Veranstaltung teilnehmen zu können. Rechstreite zwischen Teilnehmern und Kunden/Besuchern erfolgen ohne Beteiligung des Veranstalters.

Haftung des Veranstalters: Er haftet nur für Schäden, die er selbst verursacht. Bei Eintritt höherer Gewalt als auch bei angeordnetem vorzeitigem Veranstaltungsabbruch werden kein Ersatz und keine Erstattung(en) geleistet. Der Veranstalter haftet nicht für Umsatzausfall, Vandalismus oder Diebstahl. Gerichtsstandort ist Bad Hersfeld.

Amtliche Kontrollen sind zu respektieren und amtlichen Weisungen ist zu folgen.

Der Veranstalter hat das Hausrecht. Seinen Anweisungen ist zu folgen.

Ausfall oder Abbruch der Veranstaltung: Die Veranstaltungen bedürfen einer Mindest-Teilnehmerzahl. Diese Zahl wird in der Ausschreibung genannt. Wird diese nicht erreicht, behält sich der Veranstalter vor, die Veranstaltung ausfallen zu lassen. Es besteht seitens der schon angemeldeten/zugelassenen Teilnehmer weder ein Rechtsanspruch auf die Durchführung der Veranstaltung noch ein Kostenanspruch schon angemeldeter/zugelassener Teilnehmer bei Absage der Veranstaltung durch den Veranstalter. Bereits gezahltes Standgeld wird in Höhe des gezahlten Betrages erstattet. Zudem bleibt der Veranstaltungstermin bis zur amtlichen Festsetzung frei. Ein Ausfall oder vorzeitiger Abbruch der Veranstaltung aufgrund höher Gewalt oder behördlicher Weisung bleibt vorbehalten. Eine Standgeld- und Kostenerstattung findet bei höher Gewalt oder behördlicher Weisung nicht statt.