Allgemeines zu meinen Kunstkeramik- und Töpfermärkten:
Auf meinen Kunstkeramik- und Töpfermärkten können alle mit Keramik arbeitende Personen, Firmen und Werkstätten teilnehmen, wenn sie die Herstellung der Keramiken ausschließlich selbst und hauptberuflich betreiben. Die Produktpalette kann von schlichtem bis aufwendigem Geschirren, über figürliche und abstrakte Objekte, Schmuck, Baukeramik und Dekorationskeramik für Haus und Garten reichen. Das Anbieten von Handelswaren aller Art ist untersagt, lediglich die jeweiligen Keramikartikel notwendig ergänzenden nichtkeramischen Gegenstände dürfen in geringem Umfang mit angeboten werden. Händler sind von einer Teilnahme ausgeschlossen.
Die Märkte finden stets im Freien am Wochenende, in einer historischen Altstadt oder Höfen, in Burgen oder Schlössern statt. Die Teilnehmerzahl liegt in der Regel zwischen zwanzig und fünfzig. Stände sind immer mitzubringen. Sie sollten auch schlechtem Wetter standhalten können. Auf allen Märkten steht auch ein Stromanschluss zur Verfügung, so dass man auch etwas Beleuchtung etc. (aber keine Heizgeräte) anschließen kann.
Wiederteilnehmer werden weiterhin weitgehend vorrangig berücksichtigt, soweit es mit dem Aufbau der Stände auf dem jeweiligen Markt machbar ist. Jedoch erhalten auf jedem Markt auch immer etwa 20% neue Werkstätten Teilnahmemöglichkeit.
Auf zwei Märkten muss ich wegen der hohen Kosten (vor allem für Werbung) wieder Eintritt von den Besuchern nehmen. Dieses halte ich weiterhin mit € 1,- so niedrig wie möglich. Für Kinder und Jugendliche wie immer freien Eintritt. In allen Werbemaßnahmen wird wie bisher deutlich darauf hingewiesen. Das Publikum hat es bisher stets akzeptiert und findet es ok.
Ich bitte ausdrücklich alle Teilnehmer darum, eine geeignete Haftpflichtversicherung für Marktteilnahme abzuschließen (soweit nicht schon erfolgt). Sie ist Teilnahmevoraussetzung! Die meisten Versicherer bieten für relativ wenig Geld hier gut ausreichende Leistungen, meistens als Ergänzung zur Privathaftpflicht. Bitte bedenken: wer durch seinen Geschäftsbetrieb andere schädigt, haftet dafür, gegebenenfalls mit seinem gesamten Vermögen. Und kein Geschädigter sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, und das vielleicht nur weil der Verursacher es als nicht notwendig ansieht sich zu versichern oder um das Geld dafür zu ersparen, oder er auch mangels Vermögen nichts zahlen kann. Da muss man nur mal darüber nachdenken, wie es wäre, wenn man selbst einen Schaden erlitten hat, vielleicht sogar lebenslang gesundheitliche Einschränkungen ertragen muss, ohne dafür vom Verursacher entschädigt zu werden.
Anmelden/Bewerben:
Anmelden kann man sich mit einem Anmeldebogen, den viele mir bekannte Werkstätten per Post zugesendet bekommen oder auch über die hier in der Internetseite angebotene Anmeldung. Bitte keine Anmeldung per FAX.
Für Bewerbungen/Anmeldungen über das Internet gelten die Teilnahmebedingungen / die Marktordnung in vollem Umfange gleich denen, die sich schriftlich anmelden/bewerben. Die dort aufgeführten Bedingungen sind Grundlage des Teilnahmevertrages. Also bitte lesen.
Neubewerber bitte ich um Zusendung der Bewerbung inkl. einiger aktueller und die Ware repräsentierender Fotos, maximal 10 x 15 cm groß (Namen und Adresse auf der Rückseite aufbringen!). Bitte keine Mappen senden. Aber bitte Rückporto beilegen. Danke!
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